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Aufgaben - Ziele - Rahmenbedingungen

  1. Netzwerk Selbsthilfe Ortenau

  2. Das Netzwerk Selbsthilfe Ortenau ist die Gesamtheit der im Ortenaukreis tätigen Selbsthilfegruppen. Für die Aufnahme in das "Netzwerk Selbsthilfe Ortenau" ist eine formlose Meldung an die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen des Landratsamtes Ortenaukreis erforderlich.

  3. Sprecherrat

  4. Der Sprecherrat ist die gewählte Vertretung des "Netzwerk Selbsthilfe Ortenau". Alle Mitglieder des Sprecherrates arbeiten gleichberechtigt.

    Seine Aufgaben werden durch den Sprecherrat auf die Mitglieder aufgeteilt.

    Der Sprecherrat arbeitet eng mit der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen des Landratsamtes Ortenaukreis zusammen.

  5. Zusammensetzung des Sprecherrates

  6. Der Sprecherrat setzt sich aus maximal sieben Vertretern/-innen der im Ortenaukreis aktiven Selbsthilfegruppen zusammen.

    Wenn möglich sollten die Regionen Offenburg, Lahr, Kehl, Kinzigtal und Acher-/Renchtal im Sprecherrat vertreten sein.

    Außerdem sollten die Mitglieder des Sprecherrates nach Möglichkeit die Bereiche körperliche Krankheiten/Behinderungen, seelische Krankheiten/Behinderungen, Sucht und soziale Gruppen abdecken.

    Männer und Frauen sollten nach Möglichkeit paritätisch vertreten sein.

  7. Aufgaben des Sprecherrates

  8. Der Sprecherrat vertritt die Interessen der Selbsthilfe gegenüber der Kreispolitik, Städten und Gemeinden, Behörden, gegenüber der Presse, den Kliniken und niedergelassenen Ärzten sowie gegenüber den Krankenkassen.

    Der Sprecherrat steht der Selbsthilfekontaktstelle in ihren Aufgaben beratend zur Seite.

    Der Sprecherrat ist Ansprechpartner für bestehende Selbsthilfegruppen, berät diese und fördert den Erfahrungsaustausch.

    Der Sprecherrat unterstützt die Kontaktstelle in der Öffentlichkeitsarbeit. Der Schwerpunkt liegt darauf, in der Bevölkerung die Akzeptanz gegeüber einzelnen Krankheitsbildern/Problemlagen, wie auch der Selbsthilfegruppen im Gesamten zu fördern. Der Sprecherrat betreibt eine eigene Unterseite des Selbsthilfeportals (www.selbsthilfe-ortenau.de).

    Der Sprecherrat unterstützt die Selbsthilfekontaktstelle bei der Planung von Veranstaltungen und führt eigenständig Veranstaltungen durch (Stammtische zum Erfahrungsaustausch der Gruppen).

    Der Sprecherrat hat einen Sitz im Vergabeausschuss der Fördergemeinschaft Südlicher Oberrhein nach § 20c SGB V. Sollte kein Mitglied des Sprecherrates im Vergabeauschuss mitwirken können, delegiert der Sprecherrat diesen Sitz an eine/n andere/n Selbsthilfevertreter aus dem "Netzwerk Selbsthilfe Ortenau".

    Der Sprecherrat wirkt mit in Facharbeitskreisen und anderen Gremien oder bittet andere Selbsthilfevertreter/-innen aus dem "Netzwerk Selbsthilfe Ortenau" um deren Mitwirkung.

  9. Zusammenkünfte des Sprecherrates

  10. Die Häufigkeit der Treffen sowie das Vorgehen bei Einberufung und Abstimmung wird vom amtierenden Sprecherrat festgelegt. Er kann sich hierfür eine Geschäftsordnung geben.

  11. Vollversammlung

  12. Das "Netzwerk Selbsthilfe Ortenau" hat jährliche eine Vollversammlung, möglichst im Rahmen des Gesamttreffens der Ortenauer Selbsthilfegruppen.

    Zur Vollversammlung werden alle bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen des Landratsamtes Ortenaukreis gemeldeten Selbsthilfegruppen eingeladen.

    Die Landungsfrist beträgt vier Wochen.

  13. Wahl des Sprecherrates

  14. Die Wahl des Sprecherrates erfolgt auf drei Jahre.

    Der Sprecherrat bleibt bis zur Wahl einen neuen Sprecherrates im Amt.

    Eine Wiederwahl in den Sprecherrat ist möglich, ebenso ein Ausscheiden aus persönlichen Gründen vor Ablauf der Amtszeit.

    Gewählt wird der Sprecherrat jeweils in der Vollversammlung. Wahlberechtigt ist jeweils ein Vertreter pro anwesender Gruppe. Für die Wahl wird vom Sprecherrat eine Wahlordnung vorgeschlagen und diese durch die Vollversammlung beschlossen.

  15. Aufwandsentschädigung

  16. Den gewählten Mitgliedern des Sprecherrates werden die entstandenen Kosten, soweit diese einzeln nachgewiesen werden, erstattet. Fahrtkosten werden im Rahmen der steuerlichen Vorschriften erstattet.

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